TSE Pflicht für Kassensysteme

Mit Jahresanfang 2023 ist eine weitere Übergangsfrist der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) abgelaufen und die Verordnung für alle POS Systeme in Kraft getreten. Jedes elektronische Kassensystem muss somit ab dem 01.01.2023 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein, es sei denn, es greift eine Ausnahmeregelung unter §1.

Die Ausnahmeregelung der KassenSichV wurde am 30.07.2021 um "Kassen- und Parkscheinautomaten der Parkraumbewirtschaftung" erweitert:
> Link zur Kassensicherungsverordnung (Stand 30.07.2021)

Für alle anderen Anwendungsgebiete (z.B. Schwimmbäder, Wohnmobilstellplätze, Cleanparks, Waschsalons, Toilettenzutritte etc.) empfehlen wir den Einsatz bzw. die Nachrüstung einer TSE, um einen eindeutigen rechtskonformen Betrieb sicherzustellen. Unsere TSE-Lösung bietet auch die "Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme" (DSFinV-K).

Beruft sich der Betreiber nach eigener Rechtsberatung eigenverantwortlich auf die Ausnahmeregelung für „Waren- und Dienstleistungsautomaten" für seinen individuellen Anwendungsfall, übernehmen wir als Hersteller im Falle einer anderen Auslegung keine Verantwortung.

Link zu den offiziellen Zertifikaten unserer TSE-Lösung (SIGN DE)
https://developer.fiskaly.com/de/docs/zertifizierung

Sprechen Sie uns auch gerne für die Nachrüstung Ihres existierenden Kassenautomaten an.

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