1:1 Weiterreichung der Mehrwertsteuersenkung

Die deutsche Bundesregierung hat im Rahmen ihres Konjunkturpakets beschlossen, die geltende Mehrwertsteuer befristet von 19 auf 16 Prozent zu senken. Der reduzierte Steuersatz gilt vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020.

Wir haben die vorübergehende Anpassung entsprechend vorgenommen, wodurch Sie vollumfänglich von der Mehrwertsteuersenkung profitieren. Den gesenkten Mehrwertsteuersatz werden wir auf den Rechnungen ausweisen und entsprechend verrechnen.

Sie müssen nichts weiter tun, um die vorübergehende Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes zu erhalten, die Änderungen werden automatisch umgesetzt.

Diese Regelung gilt für alle in Deutschland ansässigen und mehrwertsteuerpflichtigen Kunden.

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