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Informationen zum Solariengesetz
(Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung, NiSG)


WICHTIGER HINWEIS

Werden Fremdmanipulationen an unseren Geräten vorgenommen bzw. Fremdgeräte angeschlossen,

erlischt der Garantie- und Gewährleistungsanspruch!

 


Update 07.12.09: Chipkartenausgabe mit Alterskontrolle für SB-Studios

 

Der EMS 550 ist ab sofort mit Dokumentenprüfer für Personalausweise und EU-Führerscheine verfügbar.

 

Damit unterstützt der EMS 550 folgende Funktionen zur Alterskontrolle:

- Ausgabe von Chipkarten mit Altersmerkmal

- Aufbringung des Altersmerkmals bei im Umlauf befindlichen Chipkarten

 

In Kombination mit Chipkartenautomaten (EMS 135, EMS 235, EMS 335, EMS x33) kann somit eine Alterskontrolle in Ihrem SB-Studio umgesetz werden, wobei die Altersverifikation selbstständig durch den Kunden durchgeführt werden kann. Bestehende Chipkartenautomaten benötigen lediglich ein Firmware-Update - eine kostenintensive Installation von Dokumentenprüfern an jedem Münzautomaten im Studio entfällt.

 

Eine Besonnung ist damit nur noch für Chipkarten mit Altersmerkmal zugelassen.

 

Alternativ kann die Aufbringung des Altersmerkmals wie weiter unten beschrieben auch durch Studiopersonal mit einem Handterminal durchgeführt werden.

 


Update 16.11.09: Aktuelles zur „Solarien-Verordnung“ - Weitere Verzögerungen vorprogrammiert (Quelle: Bundesfachverband SLS)

 

Als Branchenvertreter sind die Verbände SLS/Photomed in das Erlassverfahren eingebunden. Das BMU informierte beide Verbände über anstehende Zeitverzögerungen im Verfahren, die sich zwangsläufig aus dem Wechsel an der politischen Spitze des Ministeriums ergeben.


Mit einer ministeriellen Entscheidung über den offiziellen Beginn des Erlassverfahrens ist nicht vor Januar/Februar 2010 zu rechnen. Die Branchenanhörungen werden für März/April 2010 erwartet. Einfluss auf diesen Zeitplan hat zudem die Einbindung des BMU in die bevorstehende Klimakonferenz in Kopenhagen, die politische Priorität besitzt.

 

Für die Bereiche SB, Hotel, Schwimmbad ist an technische Sonderlösungen gedacht, die einen Fortbestand dieser Einsatzbereiche für Solarien gewährleisten – entgegen öffentlicher Forderungen aus dem Kreis von Dermatologen und der DKH. Einzelheiten liegen hierzu noch nicht vor.

 

Das Thema Jugendschutz ist unabhängig und losgelöst von der Entwicklung der Verordnung zu sehen. Das Besonnungsverbot für Jugendliche ist seit August 2009 gesetzlich (NiSG) geregelt und gilt. Die kommende Verordnung wird keine weiteren Regelungsinhalte zu diesem Verbot haben. Vor allem wird sie keine Vorgaben – wie in der Praxis oft zu hören ist – zu den Instrumentarien der Kontrolle dieses Verbotes beinhalten. Dies ist Sache des Anbieters von Solarien!

 

Ab März 2010 wird das Verbot mit Bußgeld bewehrt sein. Das Inkrafttreten der Bußgeldvorschrift (§ 8 NiSG) betrifft dann vorläufig den Jugendschutz. Sie kann sich erst dann auf die Vorgaben der Verordnung beziehen, wenn diese rechtswirksam erlassen sein wird. Bitte beachten: Es haben bereits erste Kontrollen stattgefunden, auch sind Anzeigen bei Ordnungsbehörden eingegangen.

 

Zum komplette SLS-Rundschreiben gelagen Sie hier.

 


Update 03.08.09: Das "Solariengesetz" ist am 31.07.2009 in Kraft getreten (Quelle: Bundestag, Photomed-Verband)

 

Jetzt ist es "amtlich". Das "Solariengesetz" (Gesetz zum Schutze vor nichtionisierenden Strahlen, NiSG) ist heute im Bundesgesetzblatt erschienen und damit in Kraft getreten. Ab sofort also dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht mehr in kommerziell betriebenen Solarien sonnen.


Alle weiteren Detailregelungen werden erst in der Ausführungsverordnung stehen, um die derzeit politisch gerungen wird. Die Kontrollbefugnis liegt bei der Gewerbeaufsicht. Allerdings tritt die Androhung von Bußgeldern bis zu 50.000 Euro erst am 1. März 2010 in Kraft.

 

Das Gesetz selbst wurde hier schon vor längerer Zeit zum Download angeboten. Seither ist es, etwa durch den Bundesrat, nicht mehr geändert worden. Dennoch hier die nun endgültige Fassung, wie sie im Bundesgesetzblatt erscheint: Link.

 


Update 26.06.09: Neue Möglichkeiten der Alterskontrolle für SB-Studios (Druckversion als pdf)

 

Während Betreiber von Sonnenstudios mit Personal die Alterskontrolle durch ihre Mitarbeiter durchführen können, besteht diese Möglichkeit der Alterskontrolle in vielen Bereichen wie SB-Studios, Hotels, Freizeitzentren & Schwimmbädern nicht. Hierzu bieten wir Lösungsmöglichkeiten an:

 

NEU !!! Dokumentenprüfer für Personalausweise und Führerscheine*

(für EMS 135, EMS 235, EMS 335, EMS x33, EMS 1200)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit unserem Erweiterungs-Set sind Sie in der Lage, an bestehenden Einzelmünzern oder Zentralsteuerungen eine Alterskontrolle durchzuführen. Der Dokumentenprüfer arbeitet nach dem Durchzugsverfahren, d.h. die Ausweis-dokumente (z.B. EU-Führerschein oder Personalausweis) werden durch einen Schlitz gezogen, in dem die Leseeinheit untergebracht ist. Dieses Verfahren wird bereits erfolgreich an Zigarettenautomaten eingesetzt. Gerade bei SB-Studios, Fitnesscentern, Hotels oder Schwimmbäder erlaubt diese Lösung eine Alterskontrolle ohne den Einsatz von Personal.

 

Das Erweiterungs-Set besteht aus:

Dokumentenprüfer für Personalausweise und EU-Führerscheine

Platine zum nachträglichen Einbau in EMS x35 Gehäuse

Montageplatte zur diebstahlsicheren Befestigung des Lesers unter dem Münzautomaten

neuer Prozessor zum Upgrade der Firmware

 

Das Erweiterungs-Set kann über Ihren zuständigen Händler bezogen werden.

 

 

Nach Installation der Komponenten erhalten Sie in den Einstellungen der EMS x35 / EMS x33 Serie weitere Menüpunkte. Es folgt ein Überblick der verschiedenen Kundenanzeigen und der Einstellungsmöglichkeiten im Gerät.

Kundenanzeigen im Display der EMS x35/ EMS x33 Serie

Dies ist die Standardanzeige nach Aktivierung der Altersüberprüfung.

Eine Zahlung mit Münzen oder "PIN-Card ohne Altersmerkmal" ist erst nach Durchziehen des Personalausweises möglich.

Wird eine "PIN-Card ohne Altersmerkmal" eingesteckt, bekommt der Kunde eine Hinweismeldung. Erst nach Durchziehen des Personalausweises kann er von der "PIN-Card ohne Altersmerkmal" Beträge abbuchen.
Nach erfolgreicher Altersfreigabe durch den Personalausweis kann der Kunde wie gewohnt den Zahlungsvorgang mit Münzen oder von der
PIN-Card starten.
   
Einstellungen in der EMS x35/ EMS x33 Serie  
Aktiviert die Altersüberprüfung für Bar-Zahlungen.
Gibt die Zeit an, die dem Kunden nach erfolgreicher Altersfreigabe bleibt, um den Münzeinwurf zu starten (in diesem Beispiel 10s). Läuft die Zeit ab, ohne dass der Mindestbetrag erreicht wurde, muss der Kunde seinen Personal-ausweis erneut zur Legitimation durch den Leser ziehen (bereits eingezahltes Guthaben bleibt bestehen).

Aktiviert die Überprüfung des Altersmerkmals auf der PIN-Card.

(Details zur "PIN-Card mit Altersmerkmal" siehe hier)

 

*Da die Ausführungsverordnung zum "Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung" (NiSG) zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt, können wir nicht garantieren, dass diese Art der Alterskontrolle der späteren Verordnung genügt.

 

Über folgende Möglichkeiten der Alterskontrolle hatten wir bereits informiert:

 

PIN-Card mit Altersmerkmal

(für EMS 135, EMS 235, EMS 335, EMS x33, EMS 1200, EMS-SUN, EMS-CASH)

Eine Besonnung wird erst zugelassen, wenn eine "PIN-Card mit Altersmerkmal" eingesteckt wird. Nach dieser Altersprüfung ist eine Bezahlung mit PIN-Card oder in bar möglich. Alle bisher im Umlauf befindlichen PIN-Cards von BECKMANN verfügen noch nicht über dieses Merkmal, können aber z.B. über ein Handterminal nach vorangegangener Prüfung mit dem neuen Altersmerkmal versehen werden. Nach Umrüstung der bestehenden Automaten (Austausch Prozessor) wird die "PIN-Card ohne Altersmerkmal" nicht mehr akzeptiert. Durch den Einsatz des Personalausweis-Lesers kann auch die "PIN-Card ohne Altersmerkmal" weiter genutzt werden.

 

Altersmerkmal über das Handterminal setzen:
Wird eine PIN-Card in das Handterminal eingesteckt, kann das Altersmerkmal durch den Mitarbeiter (nach vorangegangener Altersprüfung) per Tastendruck einfach gesetzt werden. Ist ein Bondrucker angeschlossen und die entsprechende Einstellung aktiviert, wird ein Bondruck angestoßen, der die Altersfreigabe mit Datum/Uhrzeit und Kartennummer protokolliert.

 


 

Update 23.06.09: Zeitungsartikel zum "Solariengesetz" in der NW

 

Hier finden Sie einen Zeitungsartikel der Neuen Westfälischen vom 23.06.09 zum Solariengesetz.

 



Update 20.06.09: "Solariengesetz" im Bundestag verabschiedet (Quelle: Bundestag, Photomed-Verband)

 

Am 19.06.2009 wurde das Solariengesetz in 2. und 3. Lesung vom Bundestag verabschiedet. Auf der Homepage des Bundestages kann das amtliche Protokoll eingesehen werden (Link). Unter dem Tagesordnungspunkt 54c findet sich die Annahme des Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung (Drucksachen 16/12276, 16/12787, 16/13299 und 16/13431).

 

In dem Gesetz wird das Solariumverbot für Jugendliche unter 18 Jahren festgelegt - Die Details werden der Ausführungsverordnung überlassen, zu der bisher nur ein Entwurf existiert (siehe Infoupdate 19.05.09). Was von diesem Entwurf übrig bleibt, ist ebenso ungewiss wie ein Datum für die Verabschiedung bzw. Zustimmung in Bundestag und Bundesrat.

 

Allerdings wird durch das gerade verabschiedete Gesetz bestimmt, dass die Regelungen für alle kommerziellen Betreiber von Solarien gleichermaßen gelten, d.h. nicht nur für Sonnenstudios sondern ebenso für Hotels, Schwimmbäder, Fitnesscenters etc., die künftig die Einhaltung der Altersgrenze kontrollieren müssen. Sobald das Gesetz nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Gültigkeit erreicht hat (wahrscheinlich im Herbst 2009), greift auch die Strafandrohungen bei nachgewiesenem Verstoss gegen das Solarienverbot für Jugendliche.

 



Update 19.05.09: "Solariengesetz" im Bundesrat (Quelle: Photomed-Verband)

"Am 15.05.2009 beriet der Deutsche Bundesrat den Entwurf des "Solariengesetzes" (Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung, NiSG - hier der Entwurf mit Begründung). Während über die anderen Gesetze aus dem ehemaligen "Umweltgesetzbuch" ausführlich beraten und heftig gestritten wurde, ging das "Solariengesetz" nach Angaben des Photomed-Verbandes in der Masse der 85 Tagesordnungspunkte praktisch unbemerkt durch und war weder den Presse-verantwortlichen beim Bundesrat noch den Medien selbst an diesem Wochenende eine Notiz wert.

Der Entwurf muss noch in zweiter und dritter Lesung durch den Bundestag, bevor es mit der Unterschrift des Bundespräsidenten (voraussichtlich im Oktober) in Kraft tritt. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen.

Praktische Auswirkungen für die Branche hat das Gesetz zunächst nur mit dem Solarienverbot für Minderjähige.

Die Ausführungsverordnung mit den zahlreichen Detail-Regulierungen dagegen ist damit im Bundsrat noch lange nicht verabschiedet. Hier gibt es erhebliche Widerstände und Änderungswünsche der Länder, die wahrscheinlich eine völlige Neufassung notwendig machen werden. Prognosen für die endgültige Verabschiedung und (nach einem "Übergangsjahr") für das Inkrafttreten scheinen derzeit kaum möglich.

Hier finden Sie den Text des Verordnungsentwurfes, wie er derzeit dem Bundesrat vorliegt."

Wir bei BECKMANN handeln statt abzuwarten!

Trotz der Unklarheiten bei den Ausführungen der Verordnung haben wir uns entschlossen zu handeln und unsere neue Version der Softwaresteuerung EMS-SUN 4.0 auf die Anforderungen des Verordnungsentwurfes angepasst.
Mit der Version EMS-SUN 4.0 erfüllen Sie folgende Anforderungen der Verordnung:

Bedienung des Studios durch Fachpersonal
Unterstützung bei der Klassifizierung: Durch einen Softwarefragekatalog und einen optionalen Hautscanner wird das Fachpersonal in seiner Entscheidung unterstützt
Dokumentations und Archivierungspflicht
Verhindern des Kundenkartenmissbrauchs: Legitimation durch Kundenkarte und Kundenphoto (bei der ersten Nutzung in der Datenbank hinterlegt) des Kunden bei jeder Nutzung
Bestrahlungsdosis kann komfortabel über die Wahl der Bank und die Besonnungszeit reguliert werden

Weitere Details zu der neuen Version von EMS-SUN 4.0 werde in Kürze auf unserer Homepage im News-Bereich zu finden sein.



Update 24.04.09: Informationen zum Solariengesetz (hier auch als pdf-Datei)

Am 11. März beschloss das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung (NISG). Das „Solariengesetz“ sieht in seinem ersten Entwurf ein Jungendverbot für Solarien vor, ein Verstoß kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 EUR
geahndet werden. Details zur Umsetzung des Gesetzes regelt die Ausführungsverordnung. Da diese allerdings noch nicht existiert, kann über gesetzeskonforme Lösungen bisher nur spekuliert werden. Zurzeit arbeiten wir an mehreren Möglichkeiten:

PIN-Card mit Altersmerkmal (→ EMS 335, EMS 1200, EMS-SUN, EMS-CASH)
Eine Besonnung wird erst zugelassen, wenn eine PIN-Card mit Altersmerkmal eingesteckt wird. Nach dieser Altersprüfung ist eine Bezahlung mit PIN-Card oder in bar möglich. Alle bisher im Umlauf befindlichen PIN-Cards von BECKMANN verfügen noch nicht über dieses Merkmal, können aber z.B. über ein Handterminal nach vorangegangener Prüfung mit dem neuen Altersmerkmal versehen werden. Nach Inkrafttreten des Gesetztes und Umstellung der Automaten werden Karte ohne Altersmerkmal nicht mehr akzeptiert.

Erst wenn die Ausführungsverordnung veröffentlicht wurde, können wir Ihnen entsprechende Lösungen für Ihre Solarien anbieten. Der momentane Zeitplan der Regierung sieht eine Verabschiedung des Gesetztes spätestens im Juli vor, womit das Gesetz nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten noch im Sommer in Kraft treten würde:

05/2009: 1. Lesung Bundestag und 1. Lesung Bundesrat
06/2009: 2. und 3. Lesung Bundestag, Verabschiedung Bundestag
07/2009: Verabschiedung Bundesrat, danach Unterzeichnung durch Bundespräsidenten, Verkündung
2010: Verabschiedung Ausführungsverordnung



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